Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH
für Unternehmensberatung
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen in folgenden Bereichen ist:
- Digitalisierung von bestehenden und neuen Geschäftsabläufen
- Unternehmensführung/Management einschließlich Mitarbeitertraining und Mitarbeiterausbildung, ausgenommen Mithilfe bei der Suche und Auswahl der Mitarbeiter
- Firmenübergreifende Kooperationen und strategische Partnerschaften
- Arbeitsvorbereitung, Dienstleistungs-, Produktions- und Fertigungsorganisation einschließlich Logistik und Lagerwesen
- Digitalisierung in der Datenverarbeitung einschließlich der Vorbereitung von Entscheidungen zur Auswahl von digitalen Services, digitalen Dienstleistern, sowie Hardware und Software
- Controlling
- Qualitätsmanagement und ähnlichem.
Diese Auftragsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten, schriftlichen Auftrag geregelt.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratertätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen von der Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
Soll die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH zusätzlich noch eine ausführliche Dokumentation erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Die Dokumentation ist kein Gutachten, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder. Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden.
§ 3 Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformergebnis. Protokolle über Besprechungen und den Projektstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind. Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
§ 4 Schweigepflicht / Datenschutz
Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die der Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftragsgebers darf die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH diese weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen. Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzte Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einzuhalten.
§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
Sofern nicht anders vereinbart, hat die Unternehmensberatung neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Das Entgelt für die Dienste von der Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für den jeweiligen Auftrag und für maximal ein Jahr bei Rahmenverträgen.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind binnen 10 Werktagen ohne Abzüge zahlbar. Der Verzug tritt ohne Mahnung ein. Der Verzugszins ist 5% über dem Basiszinssatz. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in einer Rechnung gesondert auszuweisen. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von der Unternehmensberatung auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Gewährleistung / Verjährung
Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftragsgebers bezogen durch. Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH leistet keine Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH leistet Gewähr für den Einsatz mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt §8. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen zwei Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
§ 8 Haftung
Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fährlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Unsere Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist begrenzt auf die Höhe der Versicherungsleistung. Darüber hinausgehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche müssen binnen 2 Kalenderwochen nach Bekanntwerden des Verstoßes geltend gemacht werden. Danach sollen sie ausgeschlossen sein. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlichen höheren Schadensrisikos ist die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH ihre Vergütung entsprechend anpassen kann. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes finden auch bei grob fahrlässig verursachten Schadensfällen Anwendung, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt ist. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH verjähren in zwei Jahren ab Anspruchentstehung.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums von der Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH gefertigten Dokumentationen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 10 Annahmeverzug / unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 12 Kündigung
Die Auflösung/Unterbrechung der Beratung erfolgt bei einer Beratungsdauer bis fünf Manntage (MT) von einem Tag zum anderen, bei über fünf MT mit einer Ankündigung von drei Arbeitstagen und bei über 20 MT mit einer Ankündigung von zehn Arbeitstagen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Die Pflicht der Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, und bei gemäß. Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 14 Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Unternehmensberatung dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt, Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzten.
Die Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH ist berechtigt, Unternehmen, bei denen Leistungen – auch unentgeltliche – erbracht worden sind, als Referenzen anzugeben. Sollte dies nicht erwünscht sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von der Schaller Gesellschaft für Digitalisierung mbH, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.